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Gesamtleistungsbewertung

Das Verfahren der Gesamtleistungsbewertung dient der Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten. In diesem Verfahren wird - vereinfacht gesprochen - der Durchschnitt aus sämtlichen Beitragszeiten gebildet, die ein Versicherter in seinem Versicherungsleben zurückgelegt hat.
Mit diesem Durchschnittswert (Gesamtleistungswert) werden die beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten bewertet. Für einige beitragsfreie Zeiten ist der Gesamtleistungswert nach oben begrenzt.
Der Durchschnittswert ergibt sich entweder aus einer Grundbewertung aus allen Beiträgen oder aus einer Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen. Der höhere dieser Werte ist der Bewertung der beitragsfreien Zeiten zu Grunde zu legen.
Den beitragsgeminderten Zeiten wird gegebenenfalls ein Zuschlag an Entgeltpunkten zugeordnet. Im Ergebnis wird damit diesen Zeiten mindestens der Wert zu Grunde gelegt, den sie als beitragsfreie Zeiten hätten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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