Gesundheitsfond
Als gesetzlich Krankenversicherter zahlen Sie seit dem 1.1.2009 mit Einführung des Gesundheitsfonds einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 15,5 , egal bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Er setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 14,6 (ermäßigter Beitragssatz für Personen ohne Krankengeldanspruch 14,0 ), den Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rentenversicherungsträger je zur Hälfte bezahlen, und zusätzlichen 0,9 , die allein von den Arbeitnehmern oder Rentnern getragen werden.
Bisher galt: Jede der rund 200 Krankenkassen in Deutschland regelt die Höhe des Krankenkassenbeitrags selbst. Ab sofort legt ihn die Bundesregierung auf Empfehlung eines neu eingerichteten Schätzerkreises fest. Die hier versammelten Gesundheitsexperten berücksichtigen bei ihrer Kalkulation u. a. die aktuellen Preise für medizinische Versorgung durch Ärzte, für Arzneimittel und für Aufenthalte in Kliniken, die Entwicklungen des Lohn- und Gehaltniveaus, die Arbeitslosenquote und allgemein die voraussichtlichen Einnamen und Ausgaben der Kassen.
Alle Krankenkassenbeiträge fließen in den Gesundheitsfonds und werden durch einen jährlichen Staatszuschuss aufgestockt; in 2009 um 4 Mrd. Euro, danach mit einer jährlichen Steigerung um 1,5 Mrd. Euro. Nach dem so genannten "morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich" - kurz "Morbi-RSA" werden die Gelder verteilt. Pro Versicherten erhalten die Krankenkassen einen Pauschalbetrag, der je nach Versorgungsbedarf variiert. Das heißt: Kassen mit einem hohen Anteil kranker und älterer Mitglieder erhalten nach dem neuen Finanzierungssystem mehr Geld als Kassen mit vielen gesunden und jungen Versicherten.
Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen kann Ihre Krankenkasse einen Zuschlag fordern, der höchstens 1 % Ihres Bruttoeinkommens betragen darf. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Ihnen den sofortigen Wechsel in eine andere Krankenkasse ermöglicht. Schreibt eine Kasse dagegen "schwarze Zahlen" kann sie ihren Versicherten auch Prämien auszahlen.
Sozialversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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