Gesundheitsprüfung
Damit Versicherungsleistungen und -beiträge kalkuliert werden können, führt der Versicherer im Allgemeinen eine Gesundheitsprüfung durch. Neben den Angaben des Kunden ist unter Umständen eine ärztliche Untersuchung notwendig. Erhöhte Risiken werden über Zuschläge gedeckt oder nicht mitversichert (Risiko-Ausschluss). In seltenen Fällen führen nicht versicherbare Risiken zu einer Ablehnung des Vertrages. Das Ausmaß der Gesundheitsprüfung hängt im Allgemeinen von der Höhe des beantragten Versicherungsschutzes ab.
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich, es sei denn Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) sollen eingeschlossen werden. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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