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Gewinnanteile, Überschussanteile

Die Richtlinien des Aufsichtsamtes verpflichten die Versicherer, die Rechnungsgrundlagen zur Beitragskalkulation (Rechnungszins, Sterblichkeit/Invalidisierung, Kosten) sehr vorsichtig anzusetzen, um die Verträge erfüllen zu können. Auf Grund der sehr vorsichtigen Annahmen auf Seiten der Versicherer ergeben sich beträchtliche Überschüsse, die über die Gewinnbeteiligung an die Versichertengemeinschaft zurückgegeben werden. Die Gewinnbeteiligung ist nicht garantiert und bei den einzelnen Gesellschaften sehr unterschiedlich. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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