Halbwaisenrente
Nach dem Tod eines Elternteils haben Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und sie noch einen Elternteil haben, der unterhaltspflichtig ist.
Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr, wenn die Waise sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder wegen Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
