Hausgewerbetreibende
Hausgewerbetreibende sind selbstständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften arbeiten.
Hausgewerbetreibende unterliegen keiner Weisungsbefugnis, können Arbeitnehmer beschäftigen und sind wirtschaftlich von ihrem Auftraggeber abhängig. Sie sind pflichtversichert und zahlen wie Arbeitnehmer die Hälfte der Szialversicherungsbeiträge (und also auch der gesetzlichen Rentenversicherung). [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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