Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
Bei einer privaten Rentenversicherung kann als Todesfallschutz eine Hinterbliebenenrente bis zu 100% der Hauptversichertenrente abgesichert werden. In Anlehnung an die Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wird häufig eine Rentenhöhe von derzeit noch aktuellen 60% der zuvor an den Versicherten gezahlten Rente gewählt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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