Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Berufsunfähigkeit
Die monatliche Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen Berufsunfähigkeit beträgt in Höhe von einem Drittel das 87,5fache, zwei Dritteln das 70fache, in voller Höhe das 52,5fache des aktuellen Rentenwerts vervielfältigt mit den Entgeltpunkten des letzten Kalenderjahres vor Eintritt der Berufsunfähigkeit, mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenzen wird die Rente wegen Berufsunfähigkeit entsprechend gekürzt. Zu kompliziert? Schlagen Sie folgende Begriffe kurz nach:
Berufsunfähigkeit [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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