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Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Die monatliche Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 400,- €. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze wird die Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch in Höhe der niedrigeren Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt, und zwar in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst entweder in Höhe der Vollrente, oder aber in Höhe einer Teilrente. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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