Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente
Empfänger dieser Rente können uneingeschränkt hinzuverdienen. Allerdings wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres eigenes Einkommen zu 40 % auf die Rente angerechnet, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Der Freibetrag beträgt das 17,6fache des aktuellen Rentenwertes. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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