Hinzuverdienstgrenzen
Die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten langjährig Versicherter, Frauen, Schwerbehinderter, Berufs- oder Erwerbsunfähiger und wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit betragen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres, ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr steigend) 400,- € danach kann uneingeschränkt hinzuverdient werden.
Hinzuverdienstgrenzen für die Regelaltersrente [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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