Höchstbeitrag
Arbeitseinkommen ist nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) versichert. Die BBG wird jährlich neu errechnet. Der Beitrag, der für ein Arbeitsentgelt in Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen ist, ist der Höchstbeitrag.
Bis zur Angleichung der Einkommensverhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern gelten in den beiden Gebieten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Höchstbeiträge.
Für das Jahr 2009 liegt der Höchstbeitrag in den alten Bundesländern bei 1.074,60 € und in den neuen Bundesländern bei 905,45 €. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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