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Kontenklärung

Die Träger der Rentenversicherung haben dafür zu sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Das geschieht mit Hilfe des Kontenklärungsverfahrens in zwei Schritten:

1. Speicherung der dem Rentenversicherungsträger vorliegenden Unterlagen (sog. Bestandskonto);

2. Vervollständigung des Bestandskontos unter Mitwirkung des Versicherten. Der Versicherte ist verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken. Insbesondere muss er den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.

Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, werden die im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid festgelegt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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