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Krankengeld

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. Arbeitnehmer, die wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind, erhalten von ihrer Krankenkasse Krankengeld für die Dauer von längstens 78 Wochen. Die gesetzlich vorgeschriebene 6-wöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in diesem Zeitraum enthalten.
Zeiten des Bezugs von Krankengeld sind Pflichtbeitragszeit. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse getragen. Beitragsbemessungsgrundlage sind 80% des Arbeitsentgelts, das der Leistung zu Grunde liegt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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