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Krankenkassen

Die Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem 1.1.1996 besteht keine Unterscheidung mehr zwischen Pflicht- und Ersatzkassen. Den Mitgliedern der GKV steht die Wahl zwischen allen gesetzlichen Kassen offen.
Die einzigen Ausnahmen bilden die Bundesknappschaft, die Seekrankenkassen und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Sie behalten auch weiterhin ihre Funktion als Pflichtkassen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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