Start » Versicherungslexikon » Rentenversicherung Lexikon » Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse

Selbstständige Künstler und Publizisten sind in der Rentenversicherung der Angestellten pflichtversichert. Zuständig ist die Künstlersozialkasse (KSK), die der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen verwaltungsmäßig angegliedert ist.
Versicherungspflicht in der KSK besteht, wenn die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird und wenn im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit nicht mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de