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Landesversicherungsanstalt (LVA)

Die Landesversicherungsanstalten sind Träger der Rentenversicherung der Arbeiter. Sie sind zuständig für Versicherte, die als Arbeiter beschäftigt sind und nicht einer Sonderversicherungsanstalt angehören.
Verteilt auf das Bundesgebiet gibt es insgesamt 23 Landesversicherungsanstalten. Zuständig für die Versicherung eines Arbeiters ist in der Regel die LVA am Wohnsitz des Versicherten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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