Lohnfortzahlung
Ein Arbeitnehmer, der durch Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, erhält nach der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber für mindestens 6 Wochen Lohn/Gehalt weiterbezahlt (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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