Mindestbeitrag
Personen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen (z. B. Selbstständige), können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen. Der Beitrag ist frei wählbar, muss aber zwischen dem jeweiligen Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte und dem Höchstbeitrag für Pflichtversicherte liegen.
Für das Jahr 2009 gilt ein Mindestbeitrag in Höhe von 79,60 € und ein Höchstbeitrag von 1.074,60 € (West) bzw. 905,45 € (Ost). Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können bis zum 31. März des Folgejahres eingezahlt werden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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