Pauschalbeiträge
Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber pauschal 10 zur Krankenversicherung, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. 12 zahlt der Arbeitgeber für diesen Personenkreis zur Rentenversicherung. Für privat Versicherte ist kein Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
