Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
Die gesetzliche Pflegeversicherung (bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angesiedelt) kann um eine private Pflegerentenversicherung ergänzt werden. Diese Versicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird. In diesem Fall wird der Vertrag von der Beitragszahlung befreit und abhängig von der Pflegestufe eine lebenslängliche Rente gezahlt. Die Abstufung könnte wie folgt aussehen:
Pflegestufe I
40% der versicherten Rente
Pflegestufe II
70% der versicherten Rente
Pflegestufe III
100% der versicherten Rente [Lexikon Stand:
31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
