Pflegeversicherung
Die den staatlichen Sozialversicherungen gehörende Pflegeversicherung dient der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie wurde am 1.1.1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen bei häuslicher Pflege (seit dem 1.4.1995) und bei stationärer Pflege (seit dem 1.7.1996). Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
