Start » Versicherungslexikon » Rentenversicherung Lexikon » Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind Beiträge, die durch gesetzliche Verordnung aufgrund einer Pflichtversicherung auf Antrag gezahlt werden bzw. als gezahlt gelten (z. B. Kindererziehungszeit). [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de