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Regelaltersrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Regelaltersrente, wenn Sie, als Rentenversicherter, das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersrente müssen Sie eigens beantragen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach dem Umlageverfahren organisiert, heißt: die eingezahlten Beiträge werden direkt an die Rentenempfänger ausbezahlt. Rücklagen können nur in kleinem Umfang gebildet werden (Schwankungsreserve).

Der demographische Wandel bedeutet absehbare Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Zahl der Beitragszahler schrumpft gegenüber einer wachsenden Zahl von Rentenempfängern.

Um Finanzierungsprobleme zu umschiffen, soll zukünftig die Zahl der Rentenempfänger gedrosselt werden. Dazu hebt der Gesetzgeber ab 2012 das Renteneintrittsalter an. Von zur Zeit 65 Jahren steigt das Eintrittsalter in die Regelaltersrente schrittweise über mehrere Jahre hinweg auf das vollendete 67. Lebensjahr.

Die Anhebung erfolgt ab 2012 zunächst bis 2024 in Ein-Monats-Abschnitten, später bis 2031 in Zwei-Monats-Abschnitten.

Betroffen sind Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1947. Für diesen Jahrgang erhöht sich die Altersgrenze auf 65 Jahre und einen Monat. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente dann 67 Jahre betragen.

Schwankungsreserve [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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