Rente, aufgeschobene
Private Rentenversicherung, Grundschema: Der Versicherte zahlt über einen festgelegten Zeitraum Beiträge (Aufschubzeit). Danach setzt entweder die Rentenzahlung ein oder der Versicherte wählt die Kapitalabfindung (falls diese Möglichkeit vertraglich eingeräumt wird).
Das heißt, die Rentenzahlung wird so lange aufgeschoben, wie die Beiträge gezahlt werden. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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