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Rentenabschlag

Die Regelaltersrente wurde bisher mit dem 65. Lebensjahr erreicht. Für die Jahrgänge 1947 und jünger wird sie ab 2012 in jährlichen Schritten auf 67 Jahre angehoben. Der Prozess wird 2029 abgeschlossen sein.

Wer möchte, kann vorher in Rente gehen. Zum Ausgleich der längeren Rentenbezugsdauer werden 0,3 % von der monatlichen Rente abgezogen bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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