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Rentenartfaktor

Die Höhe des Rentenartfaktors hängt vom Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart ab. Eine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit soll den bisherigen Verdienst ersetzen (Lohnersatzfunktion).

Der Rentenartfaktor beträgt bei der

  • Altersrente: 1,0
  • vollen Erwerbsminderungsrente: 1,0
  • halben Erwerbsminderungsrente: 0,5
  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit: 1,0
  • Rente wegen Berufsunfähigkeit: 0,6667
  • großen Witwen-/Witwerrente: 0,6
  • kleinen Witwen-/Witwerrente: 0,25
  • Vollwaisenrente: 0,2
  • Halbwaisenrente: 0,1
[Lexikon Stand: 31.03.2009]

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