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Rentenbescheid

Der Rentenbescheid ist eine schriftliche Mitteilung über Art und Höhe der bewilligten Rente. Er ist rechtsverbindlich und wird dem Versicherten zum Abschluss des Rentenverfahrens zugeschickt.

Im Rentenbescheid aufgeführt ist unter anderem:

  • wann die Rente beginnt;
  • wie hoch die Rente ist;
  • welche Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt wurden;
  • welche Rechtsmittel eingelegt werden können.
[Lexikon Stand: 31.03.2009]

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