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Rentenversicherung, fondsgebundene

Hierbei handelt es sich um eine neuere Variante der privaten Rentenversicherung. Der Versicherte selbst kann festlegen, wie der Sparanteil seiner Beiträge angelegt werden soll. Möglich ist die Anlage z.B. in einem Rentenfonds, Aktienfonds oder Mischfonds. Der Versicherte hat somit die Chance höhere Renditen als bei der normalen privaten Rentenversicherung zu erzielen, aber auch das Risiko geringerer Renditen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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