Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die GRV war und ist bislang die tragende Säule der Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom versicherungspflichtigen Bruttoverdienst/Arbeitseinkommen aller Versicherten und vom Beitragssatz. Aktuell gilt ein Beitragssatz in Höhe von 19,9 % (Stand: 2009). Der Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.
Sozialversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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