Rentenversicherungsträger
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird nicht von privaten Unternehmen, sondern von Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
* die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA),
* die Landesversicherungsanstalten (LVA),
* die Bundesbahn-Versicherungsanstalt,
* die Seekasse und
* die Bundesknappschaft.
Die BfA ist zuständig für die Rentenversicherung der Angestellten und betreut diese im gesamten Bundesgebiet. Die LVA`s sind zuständig für die Rentenversicherung der Arbeiter und regional gegliedert. Die Bundesknappschaft ist zuständig für die Rentenversicherung der in bergmännischen Betrieben beschäftigten Versicherten und betreut ihre Versicherten im gesamten Bundesgebiet. Die Bundesbahn-Versicherungsanstalt ist zuständig für Arbeiter der Bahn AG und die Seekasse für die in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei) beschäftigten Arbeiter.
Dachverband der Rentenversicherungsträger ist der "Verband Deutscher Rentenversicherungsträger" (VDR) in Frankfurt/a.M. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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