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Risikozuschlag

Private Rentenversicherung. Wenn die Risikoprüfung zu dem Ergebnis führt, dass der Antrag nicht zu den normalen Bedingungen angenommen werden kann, kommt in vielen Fällen ein Beitragszuschlag in Frage, durch den das überdurchschnittliche Risiko ausgeglichen wird. Der Risikozuschlag kann auch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden (z.B. nach einer Operation). [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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