Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
Private Rentenversicherung. Durch den Rücktritt wird ein wirksam zu Stande gekommener Vertrag durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht. Haben Sie, als Versicherungsnehmer (VN) bei Antragstellung sämtliche allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) erhalten, so haben Sie ab Erhalt der Verbraucherinformationen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Wurde der Antragsteller nicht über das Rücktrittsrecht belehrt, hat aber alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, so gilt ein 1-monatiges Rücktrittsrecht ab Zahlung des ersten Beitrags. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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