Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
Private Rentenversicherung: Der Schlussgewinnanteil ist ein Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Aber auch bei Rückkauf und im Todesfall fallen - nach einer gewissen Wartezeit - Schlussgewinnanteile an. Je länger die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung und je höher die Versicherungsleistung, desto größer fällt der Schlussgewinnanteil aus. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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