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Schulbesuch und Studium

Zeiten der Schulausbildung sowie des Fach- und Hochschulbesuchs nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden mit einer Dauer von insgesamt höchstens drei Jahren als Anrechnungszeit bei der Rente berücksichtigt. Ein Abschluss ist nicht erforderlich.
Der Wert dieser Anrechnungszeit ist auf 75% des individuellen Gesamtleistungswertes, höchstens jedoch auf 0,75 Entgeltpunkte/Jahr (oder: 0,0625 pro Monat) begrenzt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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