Schwankungsreserve
Die Schwankungsreserve setzt sich zusammen aus Betriebsmitteln und Rücklagen.
Die Träger der Rentenversicherung müssen zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig verfügbare Betriebsmittel bereithalten.
Außerdem haben sie eine Rücklage zu bilden, für den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht mehr durch Betriebsmittel ausgeglichen werden können. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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