Solidaritätsprinzip
Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem die wechselseitige Verbundenheit der Versicherten zum Ausdruck kommen soll. Es besagt, dass sich die Beiträge, die der Versicherte für seinen Krankenversicherungsschutz zu entrichten hat, nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zu richten haben. Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze bemessen. Das Leistungsspektrum ist für alle gleich. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
