Umlageverfahren
In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und - soweit erforderlich - durch Entnahmen aus der Schwankungsreserve gedeckt. Die bei den Versicherungsträgern eingehenden Beiträge werden also unmittelbar für die Finanzierung der Ausgaben - insbesondere der aktuell zu zahlenden Renten - verwendet. Sie dienen nicht zur Kapitalbildung und somit zur Finanzierung zukünftiger Rentenansprüche, wie es in der Privaten Rentenversicherung der Fall ist. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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