Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind eine der ältesten (mittelbaren) Durchführungsformen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und werden i. d. R. als eingetragener Verein oder GmbH gegründet. Sie sind besonders für besser verdienende oder ältere Arbeitnehmer interessant, da sie grundsätzlich keiner Beitragsbeschränkung unterliegen. Finanziert werden Unterstützungskassen durch Zahlung freiwilliger Zuwendungen von einem oder mehreren Arbeitgebern (unterschieden werden Einzel-, Konzern- oder Gruppenunterstützungskassen). Aus dem Kassenvermögen werden die zugesagten Leistungen der bAV an den Versorgungsberechtigten gezahlt.
Allerdings wird der Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer aus steuerrechtlichen Gründen gesetzlich ausgeschlossen. Eine faktische Benachteiligung der Versorgungsberechtigten liegt trotzdem nicht vor, da der Arbeitgeber zur Erfüllung der zugesagten Leistungen der bAV gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet ist. Die Unterstützungskasse kann bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht privat fortgeführt werden.
Alterversorgung, betriebliche [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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