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Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich dem Zugewinn-Ausgleich) im Falle der Scheidung aufgeteilt. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine höhere Versorgung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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