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Versorgungskapital

Das Versorgungskapital ist das im Versicherungsfall (Todesfall, Erlebensfall) von Seiten der Versicherung zu zahlende Kapital. Das Versorgungskapital muss so groß sein, dass die monatliche Versorgungslücke jeweils durch den Zinsertrag geschlossen werden kann, ohne das Kapital anzugreifen. Das Versorgungskapital wird ausgehend von der monatlichen Versorgungslücke mit dem Berechnungsfaktor 200 ermittelt, z.B.:

250 € x 200 = 50.000 €

Dabei wird unterstellt, dass eine Kapitalverzinsung von 6% gewährleistet ist.

Versorgungslücke [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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