Start » Versicherungslexikon » Rentenversicherung Lexikon » Wartezeiten

Wartezeiten

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rente ist uner anderem, dass der Versicherte eine Mindestzeit lang der Versicherung angehört hat. Diesen Zeitraum nennt man Wartezeit. Je nach Rentenart sind unterschiedliche Wartezeiten zu erfüllen.

Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren:
* Regelaltersrente
* Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* Renten wegen Todes
* Erziehungsrente

Wartezeit von 15 Jahren:

  • Altersrente für Frauen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Wartezeit von 35 Jahren:

  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
[Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de