Start » Versicherungslexikon » Rentenversicherung Lexikon » Witwen-/Witwerrente, kleine

Witwen-/Witwerrente, kleine

Witwen und Witwer haben nach dem Tod des Ehegatten Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente, wenn der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und kein Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente besteht. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de