Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, bei einer Hinterbliebenenrente oder bei einer Erziehungsrente hinzugerechnet wird, wenn der Versicherungsfall vorzeitig eintritt.
Die Zurechnungszeit hat sozialen Charakter. Denn sie stellt sicher, dass ein junger Versicherter beim Eintritt des Versicherungsfalls (z.B. Erwerbsunfähigkeit) nicht nur eine Kleinstrente erhält, weil er auf Grund seines niedrigen Alters noch nicht lange Beiträge einzahlen konnte.
Was hinzugerechnet wird:
- Die Zeit vom Eintritt der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise des Todes bis zum 55. Lebensjahr des Versicherten in vollem Umfang und
- die darüber hinausgehende Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu einem Drittel der bereits zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten.
Die Bewertung der Zurechnungszeit richtet sich nach den Durchschnittswerten aus den Zeiten, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalles zurückgelegt worden sind. Der Versicherte oder Hinterbliebene wird dadurch bei der Berechnung der Rente so gestellt, als ob bis zum 60. Lebensjahr Beiträge gezahlt worden wären und der Rentenfall erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingetreten wäre. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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