Änderung der Berufstätigkeit
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ändern, dann müssen Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen. Allerdings nicht, wenn Sie Ihren Pflichtwehr-, Zivildienst oder Reserveübungen ableisten.
Wenn Sie in einen niedrigeren Tarif wechseln (z.B. Wechsel von Gefahrengruppe B nach A), dann müssen Sie nach Ablauf eines Monats ab Meldung nur noch den niedrigeren Beitrag zahlen.
Wechseln Sie in einen höheren Tarif (z.B. Wechsel von A nach B), so besteht noch zwei Monate nach dem Zeitpunkt der Änderung Versicherungsschutz zu den niedrigen Beiträgen. Wenn Sie nach Ablauf dieser zwei Monate die Änderung nicht angezeigt haben, dann vermindern sich im Schadenfall die Versicherungssummen im Verhältnis zum erforderlichen Betrag. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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