Versicherungslexikon

Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung

Beachten Sie, dass die Versicherungen in der privaten Unfallversicherung von folgenden Altersgrenzen ausgehen:

  • Die Kinder-Unfallversicherung beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Geburt.
  • Ab dem 10. Lebensjahr sind Vergiftungen in der Kinder-Unfallversicherung nicht mehr eingeschlossen.
  • Bis maximal zum 16. Lebensjahr können Kinder in die Kinder-Unfallversicherung eintreten.
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Kinder-Unfallversicherungstarif und eine Umstellung auf den Erwachsenentarif wird nötig.
  • Sie können höchsten bis zum 63. Lebensjahr Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr abschließen.
  • Ab dem 65. Lebensjahr können Sie einen Neuabschluss für die private Unfallversicherung nur noch mit Beitragszuschlag oder Leistungseinschränkung (Wegfall der Mehrleistungen) eingehen.
  • Ab dem 75. Lebensjahr können Risiko-Unfallversicherungen nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch fortgeführt werden.
[Lexikon Stand: 31.03.2009]

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