Ausschlüsse
Ein Ausschluss von der privaten Unfallversicherung besteht,
- wenn Sie unter Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Trunkenheit, Schlaganfällen, epileptischen oder anderen Krampfanfällen leiden, die den ganzen Körper ergreifen, es sei denn, sie sind auf einen Unfall zurückzuführen,
- wenn Sie eine Straftat vorsätzlich ausführen oder dies zumindest versuchen,
- bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen,
- bei inneren Unruhen, wenn Sie als Versicherter auf der Seite der Unruhestifter waren,
- wenn Sie Luftfahrzeuge als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer) mit und ohne Motor benutzen,
- wenn Sie eine mit Luftfahrzeugen verbundene berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Fotograf, der Luftaufnahmen macht),
- wenn Sie aktiv an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen teilnehmen,
- bei Schäden durch Kernenergie,
- bei Gesundheitsschäden durch Strahlen, außer sie sind durch einen Unfall verursacht,
- bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die Sie als Versicherter selbst vornehmen oder vornehmen lassen,
- bei Infektionen, sofern diese nicht durch einen Unfall verursacht wurden,
- bei geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzungen,
- Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund,
- Bauch- und Unterleibsbrüche,
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen an inneren Organen, sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind,
- krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.
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