Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Entgeltgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr und wird im Voraus für jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit bekannt gegeben (SGB IV, § 18). [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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