Gefahrengruppen
Gefahrengruppen
Mann unterscheidet im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung zwei Gefahrengruppen (A und B):
Gefahrengruppe A:
Unter diese Gefahrengruppe fallen alle Erwerbstätigen ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit bzw. alle, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Außendienst nachgehen, z.B. leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen, tätig im Laden, Labor, im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Studenten und Uhrmacher.
Gefahrengruppe B:
Hierunter fallen alle, die einer körperlichen oder handwerklichen Berufsarbeit nachgehen oder mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen beschäftigt sind. Dazu gehören beispielsweise Bergleute, Berufskraftfahrer und beifahrer, Kellner, Landwirte, Tänzer, Tierärzte, Turn und Sportlehrer, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Angehörige der Polizei, der Feuerwehr, der Post, Forst-, Steuer-, und Zollverwaltung.
Wenn Ihre Tätigkeiten sowohl zu Gefahrengruppe A als auch B gehören, dann muss Ihr Beitrag nach Gefahrengruppe B berechnet werden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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