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Geisteskranke

In der PUV (Private Unfallversicherung) gehören Geisteskranke zu den nicht versicherbaren Personen. Geisteskrank sind Personen, die länger andauernde schwere Störungen der Verstandstätigkeit, des Willens, des Gefühls oder Trieblebens haben.

nicht versicherbare Personen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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